Jugendschutz

Als Hersteller von alkoholhaltigen Produkten fühlen wir uns verpflichtet, einen verantwortungsbewussten und maßvollen Umgang mit Alkohol im Rahmen unseres Möglichen sicherzustellen. Dabei ist es uns besonders wichtig, die geltenden Vorschriften nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) einzuhalten. Dort heißt es in § 9 Abs. 1 JuSchG:

„In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

  1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,
  2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche

weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.“

Sehen Sie es uns daher bitte nach, wenn wir den Zugang zu unserer Webseite nur Personen ab 18 Jahren gestatten und unsere Produkte nur an solche Personen verkaufen. Jugendschutz ist für uns eine ernste Sache, bei der wir keinen Spaß verstehen!